RS Vwgh 1997/10/28 97/08/0429

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §253 Abs1;
ASVG §253 Abs3;
AVG §69 Abs1 Z2;
AVG §69 Abs3;

Rechtssatz

Der Gesundheitszustand eines ASt auf Alterspension ist für die Entscheidung darüber (hier: geminderte Erwerbstätigkeit mit einem potentiell früheren Stichtag) keine rechtlich beachtliche Tatsache und kann daher nicht als Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG geltend gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997080429.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten