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E3R E02401030Norm
31994R3381 AusfuhrkontrollV Güter Doppelter Verwendungszweck;Rechtssatz
Voraussetzung der Verhängung der Bewilligungspflicht (präzise:
der mit der Rechtsfolge der Bewilligungspflicht verbundenen Mitteilung an den Ausführer über die entsprechende Bestimmung oder Eignung der in Rede stehenden Waren; hier:
Kraftwerkskomponenten) nach Art 4 Abs 1 V (EG) Nr 3381/94 DES RATES vom 19.12.1994 über eine Gemeinschaftsregelung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist daß es sich einerseits um Güter mit doppeltem Verwendungszweck, also um Güter handelt, sie sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können, und daß andererseits im konkreten Fall diese Güter tatsächlich für einen oder mehrere der in Art 4 Abs 1 der V genannten Zwecke bestimmt sind oder zumindest bestimmt sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040096.X01Im RIS seit
27.03.2001