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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §3 Abs1;Beachte
Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;Rechtssatz
Für eine Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn ist eine gewöhnliche Inlandsbeschäftigung (anders als in § 44 Abs 1 IPR-Gesetz) nicht Voraussetzung. Es kommt daher nicht darauf an, ob die betroffenen Arbeitnehmer verpflichtet gewesen sind, auch im Inland für denselben Arbeitgeber tätig zu sein, sondern auf die Frage der vorübergehenden oder der dauernden Auslandsbeschäftigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X07Im RIS seit
11.07.2001