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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/14/0004 E 18. März 1991 RS 2Stammrechtssatz
Eine wissenschaftliche Tätigkeit verliert ihren Charakter als solche nicht schon deshalb, weil ihr Ergebnis zu wirtschaftlichen Zwecken ausgewertet wird, doch wird vorausgesetzt, daß die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und nicht deren wirtschaftliche Verwertung den Schwerpunkt der betreffenden Tätigkeit darstellt. Weiters müssen die aus der Tätigkeit erzielten Einnahmen vorrangig als Entgelt für den wissenschaftlichen Gehalt der Tätigkeit anzusehen sein (Hinweis E 19.12.1990, 86/13/0100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140146.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009