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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §253 Abs1;Rechtssatz
Ein Antrag auf Alterspension ist dann unzulässig, wenn der ASt im Bezug einer der in § 253 Abs 3 ASVG genannten Leistungen steht, dh eine solche Leistung durch Bescheid oder Urteil zuerkannt oder durch einen gerichtlichen Vergleich entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080429.X01Im RIS seit
20.11.2000