RS Vfgh 1996/9/24 B2486/96

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"
VfGG §85 Abs2 / Arbeitsrecht
VfGG §85 Abs2 / Vergabewesen

Rechtssatz

Keine Folge, weil der angefochtene Bescheid einem Vollzug iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich ist.

(Abweisung eines Antrages auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §28b AuslBG wegen rechtskräftiger Bestrafung des Geschäftsführers nach dem AuslBG).

Schlagworte

VfGH / Wirkung aufschiebende

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:B2486.1996

Dokumentnummer

JFR_10039076_96B02486_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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