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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1966 §2;Rechtssatz
Eine Tätigkeit, aus der nicht einmal Umsätze über der Bagatellgrenze des § 21 Abs 6 UStG 1972 erzielt werden, erfüllt nicht die erforderliche Qualifiaktion als Tätigkeit mit einigem wirtschaftlichen Gewicht. Eine solche Tätigkeit scheidet daher aus dem Unternehmerbereich einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft aus (Hinweis E 26.1.1994, 92/13/0097).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993140224.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009