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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage auf Ausbezahlung von Notstandshilfe wegen Aussichtslosigkeit der angestrebten Rechtsverfolgung im Hinblick auf die VorjudikaturRechtssatz
Unter Bedachtnahme auf den Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof beigeschafften Akten und auf seine ständige Rechtsprechung zur Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes nach Art137 B-VG (vgl. zB VfGH 27.02.96, A2/95) erweist sich die vom Kläger angestrebte Rechtsverfolgung als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Sach- und Rechtslage sogar die Zurückweisung der Klage zu gewärtigen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:A1.1996Dokumentnummer
JFR_10039076_96A00001_01