RS Vfgh 1996/9/24 A1/96

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Veröffentlicht am 24.09.1996
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art137 / Allg
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Klage auf Ausbezahlung von Notstandshilfe wegen Aussichtslosigkeit der angestrebten Rechtsverfolgung im Hinblick auf die Vorjudikatur

Rechtssatz

Unter Bedachtnahme auf den Inhalt der vom Verfassungsgerichtshof beigeschafften Akten und auf seine ständige Rechtsprechung zur Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes nach Art137 B-VG (vgl. zB VfGH 27.02.96, A2/95) erweist sich die vom Kläger angestrebte Rechtsverfolgung als offenbar aussichtslos, zumal bei der gegebenen Sach- und Rechtslage sogar die Zurückweisung der Klage zu gewärtigen wäre.

Entscheidungstexte

  • A 1/96
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.09.1996 A 1/96

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Klagen, VfGH / Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1996:A1.1996

Dokumentnummer

JFR_10039076_96A00001_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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