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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §3 Abs1;Beachte
Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;Rechtssatz
Bei der Frage, ob bei einer Entsendung das Schwergewicht der Beschäftigung im Inland liegt, kann nicht auf die Verhältnisse vorher oder nachher, sondern nur auf jene während der Auslandsbeschäftigung ankommen. Für die Auffassung, sozialversicherungsrechtlich sei nur dann eine Entsendung anzunehmen, wenn die Dauer der Inlandsbeschäftigung beim selben Arbeitgeber überwiegt, fehlt jeder Ansatzpunkt im Gesetz.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X06Im RIS seit
11.07.2001