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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §3 Abs1;Beachte
Besprechung in: RdA 2001, S 542-546; ZAS 1999, S 54-60;Rechtssatz
Eine zeitlich befristete oder sonst vorübergehende Beschäftigung im Ausland kann - sofern sie die gemäß § 3 Abs 2 lit d ASVG höchstzulässige Dauer nicht überschreitet - nicht als dauernde Auslandsbeschäftigung angesehen werden. Dieser - unter der Bezeichnung "Ausstrahlungsprinzip" anerkannte - Grundsatz ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus der historischen Entwicklung (mit ausführlichen Erläuterungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995080293.X02Im RIS seit
11.07.2001