Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung eines aufgrund eines Gerichtsantrags eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens aufgrund der dem Verfassungsgerichtshof zur Kenntnis gebrachten Zurückziehung des Rekurses durch die klagende ParteiRechtssatz
Mit Beschluß vom 11.07.96 legte der Oberste Gerichtshof dem Verfassungsgerichtshof einen Schriftsatz, mit dem die klagende Partei ihren Rekurs zurückzog, zur Kenntnisnahme vor. Der Verfassungsgerichtshof wertet dies als Zurückziehung des Antrages gemäß §62 Abs4 VfGG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Zurücknahme, Auslegung eines AntragesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:G46.1995Dokumentnummer
JFR_10039076_95G00046_01