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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 8Stammrechtssatz
Daß dem Unternehmer der Antragstellerin auf dem inländischen Markt eine erhebliche überregionale Bedeutung zukommt, hat sie selbst nicht behauptet; die allfällige Bedeutung einer Branche, in der sie tätig ist, kann ein fehlendes Vorbringen in dieser Richtung nicht ersetzen (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090254.X03Im RIS seit
20.11.2000