RS Vwgh 1997/10/29 95/09/0254

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 idF 1990/450;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0378 8

Stammrechtssatz

Daß dem Unternehmer der Antragstellerin auf dem inländischen Markt eine erhebliche überregionale Bedeutung zukommt, hat sie selbst nicht behauptet; die allfällige Bedeutung einer Branche, in der sie tätig ist, kann ein fehlendes Vorbringen in dieser Richtung nicht ersetzen (Hinweis E 17.6.1993, 92/09/0362).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090254.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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