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41 Innere AngelegenheitenNorm
EMRK Art8Leitsatz
Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Versagung einer Aufenthaltsbewilligung wegen verspäteter Antragstellung im Inland ohne Eingehen auf die persönlichen Verhältnisse der minderjährigen BeschwerdeführerRechtssatz
Die belangte Behörde hat im Fall der minderjährigen Beschwerdeführer, die sich bei ihrer Mutter aufhalten, die Aufenthaltsbewilligung nur wegen einer relativ kurzen Versäumung der Frist für die Antragstellung auf neuerliche Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, ohne auf die persönlichen Verhältnisse der Beschwerdeführer einzugehen, mit der Begründung versagt, der Antrag hätte vom Ausland gestellt werden müssen. Sie hat damit dem §6 Abs3 AufenthaltsG einen verfassungswidrigen, weil gegen Art8 EMRK verstoßenden Inhalt unterstellt.
(im übrigen Verweis auf E v 16.06.95, B1611/94 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Aufenthaltsrecht, Privat- und FamilienlebenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1996:B1214.1995Dokumentnummer
JFR_10039076_95B01214_2_01