Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z5;Rechtssatz
Mag es auch für die gesetzliche Ausführung einer Beschwerde nicht zureichend sein, hinsichtlich der Beschwerdegründe ausschließlich auf (eigene) Ausführungen des Bf im Verwaltungsverfahren zu verweisen, so ist dem doch ein Verweis auf andere aktenkundige Schriftstücke, so insbesondere im Verfahren ergangene Bescheide, nicht ohne weiteres gleichzuhalten (Hinweis E 7.6.1990, 90/18/0011).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995090151.X01Im RIS seit
20.11.2000