RS Vwgh 1997/10/29 95/09/0151

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mag es auch für die gesetzliche Ausführung einer Beschwerde nicht zureichend sein, hinsichtlich der Beschwerdegründe ausschließlich auf (eigene) Ausführungen des Bf im Verwaltungsverfahren zu verweisen, so ist dem doch ein Verweis auf andere aktenkundige Schriftstücke, so insbesondere im Verfahren ergangene Bescheide, nicht ohne weiteres gleichzuhalten (Hinweis E 7.6.1990, 90/18/0011).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090151.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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