Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs2;Rechtssatz
Die Annahme von Geldleistungen selbst geringen Ausmaßes ("Trinkgeld") zur Durchführung einer (gleichgültig, ob rechtmäßigen oder rechtswidrigen) Amtshandlung ist nicht als Annahme einer ortsüblichen oder landesüblichen Aufmerksamkeit iSd § 59 Abs 2 BDG 1979 anzusehen; eine ziffernmäßige Feststellung der angenommenen Geldbeträge ist daher für die Annahme des Vorliegens von Dienstpflichtverletzungen nach § 59 Abs 1 BDG 1979 nicht erheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996090053.X01Im RIS seit
20.11.2000