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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art140 Abs1;Rechtssatz
Bedenken gegen die ZLPV aus gemeinschaftsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht, weil keine Unterscheidung bei der Instandhaltung von gewerblich und von nicht gewerblich eingesetzten Luftfahrzeugen getroffen werde, bestehen beim VwGH nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030145.X03Im RIS seit
09.11.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015