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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0320 1 Zusatz: Das eine Verweigerung der Vornahme der Atemluftuntersuchung darstellende Verhalten des Aufgeforderten muß gemäß § 44a Z 1 VStG nicht in den Spruch des Straferkenntnisses aufgenommen werden.Stammrechtssatz
Bezüglich der Setzung einer Strafbarkeitsverjährung unterbrechenden Verfolgungshandlung ist es bereits ausreichend, wenn die belangte Behörde unter Angabe der Tatzeit und des Tatortes auf das dem Täter zur Last gelegte Delikt der Versagung der Untersuchung auf Atemluft hinweist; eine darüber hinausgehende Präzisierung der Art und Weise der Verweigerung ist jedoch nicht erforderlich.
Schlagworte
Mängel im SpruchVerfahrensrecht VerjährungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030104.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
12.03.2014