RS Vwgh 1997/11/5 97/03/0084

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Veröffentlicht am 05.11.1997
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Index

L65002 Jagd Wild Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
JagdG Krnt 1978 §74 Abs2 lita;
JagdG Krnt 1978 §75 Abs4;

Rechtssatz

Mag dem Sachverständigen auch im Einzelfall eine Feststellung nicht möglich sein, ob ein an einer Pflanze aufgetretener Verbißschaden von Weidevieh oder Rotwild stammt, so ist ihm doch aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen zuzubilligen, jedenfalls bei bloß kurzfristigem Aufenthalt einzelner Rinder in einem Rotwildeinstandsbereich den durch Wild verursachten Anteil an den Verbißschäden hinlänglich verläßlich abschätzen zu können.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997030084.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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