Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0119 2 VwSlg 13300 A/1990Stammrechtssatz
Von einem Sachschaden iSd Bestimmung des § 4 Abs 5 StVO kann dann nicht gesprochen werden, wenn der frühere Zustand ohne nennenswerten Aufwand wiederhergestellt werden kann (Hinweis E 20.1.1984, 82/02/0022, VwSlg 11296 A/1984). Das gilt auch für eine verbogene Kennzeichentafel, sofern sie ohne nennenswerten Aufwand in ihre ursprüngliche Lage zurückgebogen werden kann. Das "vermutliche Zurückbleiben ganz geringfügiger Spuren" beim Zurückbiegen der Kennzeichentafel fällt jedenfalls nicht ins Gewicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030170.X01Im RIS seit
12.06.2001