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E2A Assoziierung TürkeiNorm
21964A1229(01) AssAbk Türkei ;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/08 95/18/1215 1Stammrechtssatz
Die Ordnungsmäßigkeit einer während eines bestimmten Zeitraumes ausgeübten Beschäftigung iSd Art 6 Abs 1 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG - Türkei Nr 1/80 ist anhand der Rechtsvorschriften des Aufnahmestaates zu prüfen, die die Voraussetzungen regeln, unter denen der türkische Staatsangehörige in das nationale Hoheitsgebiet gelangt ist und dort seine Beschäftigung ausübt (Hinweis EuGH, U 6.6.1995, Rs.C-434/93 (A Bozkurt)); die Beschäftigung ist daher nur dann ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den arbeitserlaubnisrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates steht (Hinweis EuGH, U 20.9.1990, Rs.C-192/89 (Sevince)).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996210928.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015