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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/02/0039 E 12. Juni 1986 RS 1Stammrechtssatz
Ob und bejahendenfalls in welcher Weise ein zweites in unmittelbarer Nähe des von der Radarmessung betroffenen Fahrzeuges in der Gegenrichtung fahrendes Fahrzeug (das auf dem Radarfoto sichtbar ist) auf das Messergebnis von Einfluss sein kann, ist eine Sachverständigenfrage (Hinweis E 27.3.1985, 84/03/0358). Mit dem bloßen Hinweis auf die Glaubwürdigkeit des Meldungslegers hat die Behörde die mit der Möglichkeit eines Messfehlers begründete Verantwortung des Bfrs nicht widerlegt.
Schlagworte
Feststellen der GeschwindigkeitBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030159.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
10.09.2010