Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1993 §18;Rechtssatz
Das Geständnis eines Straftäters kann angesichts einer gegen ihn schon vorliegenden, verdichteten Beweislage die gem den §§ 18 ff FrG 1993 anzustellende Gefährlichkeitsprognose nicht mindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995210182.X01Im RIS seit
20.11.2000