RS Vwgh 1997/11/5 95/21/0182

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Veröffentlicht am 05.11.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §18;
FrG 1993 §19;
FrG 1993 §20 Abs1;
StGB §34 Z17;

Rechtssatz

Das Geständnis eines Straftäters kann angesichts einer gegen ihn schon vorliegenden, verdichteten Beweislage die gem den §§ 18 ff FrG 1993 anzustellende Gefährlichkeitsprognose nicht mindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995210182.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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