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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Auch die Nichtbehebung einer unrichtigen Parteienbezeichnung führt in Fällen, in denen Fehler bei der Bezeichnung einer Partei von dieser schikanös als Grundlage für eine Bestreitung der Bescheiderlassung herangezogen werden, nicht dazu, daß der Bescheid infolge unrichtiger Bezeichnung seines Adressaten als ein Nichtbescheid anzusehen wäre (Hinweis E 29.3.1996, 95/02/0487).
Schlagworte
Einhaltung der Formvorschriften Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995210348.X03Im RIS seit
20.11.2000