RS Vwgh 1997/11/5 96/03/0353

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Veröffentlicht am 05.11.1997
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Index

L65002 Jagd Wild Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §38;
EisenbahnG 1957 §10;
EisenbahnG 1957 §11;
JagdG Krnt 1978 §15;

Rechtssatz

Eine Eisenbahnanlage iSd § 10 EisenbahnG stellt eine öffentliche Anlage iSd § 15 Krnt JagdG 1978 dar. Die Klärung, ob Eisenbahngrundstücke als Eisenbahnanlage einzustufen sind, stellt eine Vorfrage für die Auslegung des Begriffes "öffentliche Anlage" nach § 15 Krnt JagdG 1978 dar. Über diese Frage ist gemäß § 11 lit d EisenbahnG jedenfalls eine Entscheidung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr einzuholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996030353.X01

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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