RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0482

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/20/0642

Rechtssatz

Dem zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit normierten Gebot des § 60 AVG entspricht der bloße Hinweis auf die Verfahrensergebnisse und die bloße Wiedergabe der Rechtslage in ihren Grundzügen ebensowenig wie die "vollinhaltliche" Übernahme der Ausführungen in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, wenn und soweit dieser nicht eine ausreichende Begründung iSd zitierten Gesetzesbestimmungen enthält.

Schlagworte

Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten Instanz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200482.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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