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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/20/0642Rechtssatz
Dem zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit normierten Gebot des § 60 AVG entspricht der bloße Hinweis auf die Verfahrensergebnisse und die bloße Wiedergabe der Rechtslage in ihren Grundzügen ebensowenig wie die "vollinhaltliche" Übernahme der Ausführungen in der Begründung des erstinstanzlichen Bescheides, wenn und soweit dieser nicht eine ausreichende Begründung iSd zitierten Gesetzesbestimmungen enthält.
Schlagworte
Verweisung auf die Entscheidungsgründe der ersten InstanzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200482.X01Im RIS seit
03.04.2001