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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/01/23 97/20/0019 4Stammrechtssatz
Als Voraussetzung des Waffenverbotes bedarf es nicht der Befürchtung, es könnte auch ohne Vorliegen einer Ausnahmesituation zum Mißbrauch einer Waffe kommen (hier hält der Bf der Verhängung des Waffenverbots entgegen, es habe sich bei dem ihm nachgewiesenen Gewaltexzeß von besonderer Brutalität um einen "Ausnahmefall" gehandelt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200405.X02Im RIS seit
25.04.2001