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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1;Rechtssatz
Eine strafrechtliche Verurteilung des Bf wegen Körperverletzung sowie das festgestellte Verhalten gegenüber seiner Ehegattin (eine wegen § 89, § 105, § 106, § 107 und § 269 StGB beantragte Voruntersuchung wurde aufgrund einer Zurückziehung der Ermächtigung zur Strafverfolgung eingestellt) sind konkrete Tatsachen iSd § 12 Abs 1 WaffG, die ein Waffenverbot in jeder Beziehung rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200296.X02Im RIS seit
25.04.2001