RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0296

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Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §12 Abs1;

Rechtssatz

Eine strafrechtliche Verurteilung des Bf wegen Körperverletzung sowie das festgestellte Verhalten gegenüber seiner Ehegattin (eine wegen § 89, § 105, § 106, § 107 und § 269 StGB beantragte Voruntersuchung wurde aufgrund einer Zurückziehung der Ermächtigung zur Strafverfolgung eingestellt) sind konkrete Tatsachen iSd § 12 Abs 1 WaffG, die ein Waffenverbot in jeder Beziehung rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200296.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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