RS Vwgh 1997/11/6 96/20/0664

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §13 Abs2;
AVG §10 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/25 93/17/0060 1 (hier: Zurückweisung eines Devolutionsantrages wegen fälschlicher Verneinung der Vertretungsbefugnis des im Heimatland eines Asylwerbers unter 19 Jahren verbliebenen Vaters)

Stammrechtssatz

Bringt der Bescheid, mit dem festgestellt wird, daß ein Rechtsmittel mangels Vorlage der Vollmacht als zurückgenommen gilt, zum Ausdruck, daß das Rechtsmittel dem einschreitenden Vertreter zuzurechnen war, so kann auch der Vertretene in seinen Rechten verletzt sein (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).

Schlagworte

gesetzlicher Vertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200664.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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