RS Vwgh 1997/11/11 96/01/0285

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Veröffentlicht am 11.11.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;

Rechtssatz

Bei einer Militärakademie handelt es sich um eine dem Staat zuzurechnende Einrichtung. Eine vom Leiter dieser Einrichtung (und Vorgesetzten des Asylwerbers) ausgehende Verfolgung ist daher dem Staat zuzurechnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010285.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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