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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Bei einer Militärakademie handelt es sich um eine dem Staat zuzurechnende Einrichtung. Eine vom Leiter dieser Einrichtung (und Vorgesetzten des Asylwerbers) ausgehende Verfolgung ist daher dem Staat zuzurechnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010285.X01Im RIS seit
20.11.2000