RS Vwgh 1997/11/11 96/01/0967

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Veröffentlicht am 11.11.1997
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/09/03 96/01/0773 1

Stammrechtssatz

Der Zusicherungsbescheid wird auch ohne ausdrücklichen Widerruf durch die - auf nachträglich eingetretenen Umständen basierende - Abweisung der Anträge auf Verleihung bzw Erstreckung der Staatsbürgerschaft gegenstandslos (Hinweis: E 23.4.1986, 86/01/0026). Wenn aufgrund einer unklaren epileptischen Erkrankung Dämmerzustände auftreten, in denen der Staatsbürgerschaftswerber sinnlose Handlungen setzt, ist dies nicht geeignet, die von ihm ausgehende Gefahr geringer erscheinen zu lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010967.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.02.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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