RS Vwgh 1997/11/11 96/01/1047

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.11.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AVG §68 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft zuständige Behörde hat das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung gemäß § 10 Abs 1 Z 6 StbG 1985 eigenständig nach staatsbürgerschaftsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, ohne hiebei an Entscheidungen der Fremdenbehörden oder Aufenthaltsbehörden gebunden zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996011047.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten