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10/04 WahlenNorm
BPräsWG 1971 §24 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/01/0560 96/01/0348Rechtssatz
Ersatzfähige Kosten können nur dann entstehen, wenn die Arbeiten für die Bundespräsidentenwahl zu einer Hintanstellung der sonstigen im Rahmen des normalen Dienstbetriebes zu erledigenden Arbeiten führen und die Leistung von Überstunden oder sonstigem vermehrten Personalaufwand zur Folge haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010347.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015