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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/01/0560 96/01/0348Rechtssatz
Bei der Entscheidung über den Ersatz der bei Wahlen entstandenen Kosten (hier: Bundespräsidentenwahl) ist hinsichtlich der materiell-rechtlichen Voraussetzungen das zum Zeitpunkt des Entstehens des Kostenersatzanspruches geltende Recht anzuwenden (Hinweis E VS 28.11.1983, 82/11/0270, VwSlg 11237 A/1983). Dies gilt nicht für rein verfahrensrechtliche Bestimmungen, wie zB die Regelung des Instanzenzuges.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010347.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2015