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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §33 TP5;Rechtssatz
Für die Einbeziehung des Wertes einer Verpflichtung in die Bemessungsgrundlage nach § 33 TP 5 GebG ist nicht entscheidend, daß diese Verpflichtung gegenüber dem Bestandgeber selbst zu erbringen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160063.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010