RS Vwgh 1997/11/12 97/16/0063

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Norm

GebG 1957 §33 TP5;

Rechtssatz

Für die Einbeziehung des Wertes einer Verpflichtung in die Bemessungsgrundlage nach § 33 TP 5 GebG ist nicht entscheidend, daß diese Verpflichtung gegenüber dem Bestandgeber selbst zu erbringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160063.X03

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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