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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GBefG KVV 1994 §6;Rechtssatz
Die von allen Bewerbern begehrte Amtshandlung ist die Zuteilung von Kontingenterlaubnisscheinen eines Staates bis zu dem in den Formularen jeweils angeführten Höchstausmaß. Es kommt zu keiner gesonderten Prüfung und Entscheidung über jeden einzelnen im Formular angeführten, vom Bewerber begehrten Erlaubnisschein, sondern zur Verteilung vorhandener Erlaubnisscheine in einem bestimmten Ausmaß an jeden Bewerber. Es besteht somit ein sachlicher Zusammenhang zwischen den begehrten Erlaubnisscheinen, der dadurch zum Ausdruck kommt, daß nur eine Amtshandlung hinsichtlich aller Erlaubnisscheinbegehren eines Bewerbers für einen Staat, nicht aber für jeden begehrten Erlaubnisschein gesondert vorgenommen wird. Daraus folgt, daß nur ein Ansuchen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160287.X05Im RIS seit
20.11.2000