RS Vwgh 1997/11/12 96/16/0287

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1997
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Norm

GBefG KVV 1994 §6;
GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;

Rechtssatz

Die von allen Bewerbern begehrte Amtshandlung ist die Zuteilung von Kontingenterlaubnisscheinen eines Staates bis zu dem in den Formularen jeweils angeführten Höchstausmaß. Es kommt zu keiner gesonderten Prüfung und Entscheidung über jeden einzelnen im Formular angeführten, vom Bewerber begehrten Erlaubnisschein, sondern zur Verteilung vorhandener Erlaubnisscheine in einem bestimmten Ausmaß an jeden Bewerber. Es besteht somit ein sachlicher Zusammenhang zwischen den begehrten Erlaubnisscheinen, der dadurch zum Ausdruck kommt, daß nur eine Amtshandlung hinsichtlich aller Erlaubnisscheinbegehren eines Bewerbers für einen Staat, nicht aber für jeden begehrten Erlaubnisschein gesondert vorgenommen wird. Daraus folgt, daß nur ein Ansuchen vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160287.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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