RS Vwgh 1997/11/12 97/16/0422

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/24 93/13/0172 1

Stammrechtssatz

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung iSd § 212 Abs 1 BAO ist - neben einem entsprechenden Antrag - das Vorliegen einer erheblichen Härte und gleichzeitig der Umstand, daß die Einbringung der Abgaben nicht gefährdet ist. Diese beiden Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommenslage und Vermögenslage überzeugend darzulegen (Hinweis E 24.2.1993, 91/13/0200, ÖStZB 1993, 515; E 5.5.1992, 92/14/0053, ÖStZB 1992, 843).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160422.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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