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27/03 Gerichtsgebühren JustizverwaltungsgebührenNorm
GGG 1984 §1 Abs1;Rechtssatz
Für die Gerichtsgebühren besteht kein Erfordernis einer Äquivalenz für die Inanspruchnahme der Gerichte. Ein tatsächliches Tätigwerden des Gerichtes ist nicht Voraussetzung für die Entstehung der Gebührenschuld (Hinweis E 4.11.1994, 94/16/0231; B 25.9.1997, 97/16/0208, 0209),
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160361.X02Im RIS seit
24.10.2001