Index
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/05 89/15/0006 5Stammrechtssatz
Eine Gebührenpflicht der durch die Eingabe veranlaßten Amtshandlungen läßt sich aus dem G nicht ableiten. Die durch eine Eingabe veranlaßten Amtshandlungen sind lediglich ein Hinweis darauf, ob die Eingabe mehrere Ansuchen enthält.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160287.X04Im RIS seit
20.11.2000