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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/27 89/08/0200 4Stammrechtssatz
Hat die Beh in einem neuerlichen Abspruch in derselben Sache bloß die vorangegangene (vom Bf nicht bekämpfte und daher ihm gegenüber rechtskräftige) Entscheidung wiederholt, so wurde dieser durch diese inhaltliche Rechtswidrigkeit in seinen Rechten nicht verletzt (Hinweis E 15.2.1988, 87/08/0040) (hier:
zweimaliger Abspruch über das Bestehen von Sozialversicherungspflicht für denselben Zeitraum).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997070149.X06Im RIS seit
12.11.2001