RS Vwgh 1997/11/13 97/07/0096

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Veröffentlicht am 13.11.1997
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Erst geplante, aber noch nicht verwirklichte Maßnahmen können von vornherein nicht Gegenstand eines Auftrages nach § 138 WRG sein, da die Planung von Maßnahmen allein keine eigenmächtige Neuerung darstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070096.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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