RS Vwgh 1997/11/13 97/07/0092

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.11.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ein Eingriff in ein rechtskräftig verliehenes Recht ist nur dann rechtmäßig, wenn Eingriffe, die das Recht weniger stark tangieren, nicht zur Verfügung stehen, ohne daß es darauf ankommt, ob das Recht in den letzten Jahren ausgeübt wurde oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997070092.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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