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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Da der nach § 13 Abs 3 AVG erteilte Mängelbehebungsauftrag sich als eine nur das Verfahren betreffende Anordnung iSd § 63 Abs 2 AVG einer gesonderten Bekämpfung entzieht, kann seine Rechtmäßigkeit nur in der Prüfung des in seinem Gefolge erlassenen, das Verfahren beendenden Bescheides beurteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070245.X02Im RIS seit
20.11.2000