Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Anträge auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes können völlig unabhängig vom Vorliegen eines Einberufungsbefehles gestellt werden. Über sie ist meritorisch zu entscheiden, uzw unabhängig davon, ob in der Folge ein Einberufungsbefehl erlassen wurde oder nicht oder ob ein allenfalls erlassener Einberufungsbefehl schon vor Ergehen der behördlichen Entscheidung über den Befreiungsantrag mit Bescheid aufgehoben wurde oder aufgrund einer von Amts wegen gewährten Befreiung unwirksam geworden ist.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110344.X01Im RIS seit
12.03.2001