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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BäderhygieneG 1976 §5 Abs3;Rechtssatz
Die in § 5 Abs 3 BäderhygieneG ("erforderlichenfalls unter Vorschreibung bestimmter geeigneter Auflagen") gebrauchten unbestimmten Gesetzesbegriffe sind einer Auslegung zugänglich. Der VwGH sieht sich daher nicht zur Einleitung eines Überprüfungsverfahrens beim VfGH gem Art 18 Abs 1 B-VG veranlaßt.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996110012.X03Im RIS seit
11.07.2001