RS Vwgh 1997/11/18 93/08/0253

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Veröffentlicht am 18.11.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1 lita idF 1987/609;
ASVG §308 Abs3;
ASVGNov 44te Art4 Z26;
VwRallg;

Rechtssatz

Gegen eine analoge Anwendung des § 308 Abs 3 ASVG auf leistungswirksame ERSATZZEITEN iSd § 308 Abs 1 Z 1 ASVG idF der 44ten ASVGNov spricht, daß dem Gesetzgeber der Novelle klar gewesen sein muß, daß in dem Fall, daß leistungswirksame Ersatzzeiten mangels Anrechnung durch den öffentlich-rechtlichen Dienstgeber im Überweisungsbetrag nicht zu berücksichtigen sind, der Versicherte die geleisteten Beiträge nicht erstattet erhält.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1993080253.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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