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L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe VorarlbergNorm
B-VG Art140 Abs1;Beachte
Besprechung in:DRdA 1998/5, S 341 - 345;Rechtssatz
Vom Grundsatz der territorialen Gebundenheit der Gewährung von Sozialhilfe (§ 3 Abs 4 Vlbg SHG) enthält § 3 Abs 6 Vlbg SHG eine Ausnahme, die ersichtlich (zumindest im ersten Teil dieser Bestimmung) von ökonomischen Gesichtspunkten bestimmt ist. Der VwGH kann weder finden, daß die Beschränkung der Leistung von Sozialhilfe auf Personen, die im Inland wohnen, unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes bedenklich wäre, noch, daß eine Ausnahme nach § 3 Abs 6 Vlbg SHG dem Sachlichkeitsgebot zuwiderliefe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996080074.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011