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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1297;Rechtssatz
Bei der Beurteilung eines minderen Grades des Versehens als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB ist auch die subjektive Zumutbarkeit sorgfaltsgemäßen Verhaltens zu berücksichtigen. Eine überraschend eintretende, nach der Symptomatik für einen medizinischen Laien als schwer zu beurteilende Erkrankung naher Angehöriger, die einerseits eine unmittelbare Hilfeleistung erfordert, andererseits aber auch die Gedanken in Anspruch nimmt, kann es auch in Abwägung mit dem Interesse an einer geordneten Rechtspflege als allgemein begreiflich erscheinen lassen, wenn in Verfolgung der Absicht, die gebotene Hilfeleistung schnellstmöglich zu erbringen, eine an sich gebotene Kontrollpflicht nicht wahrgenommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997080562.X02Im RIS seit
07.06.2001