RS Vwgh 1997/11/19 96/09/0218

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Veröffentlicht am 19.11.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §43 Abs2;
BDG 1979 §93 Abs2;
StGB §302 Abs1;

Rechtssatz

Die belangte Behörde ist - im Gegensatz zur Ansicht des Bf, nach der die vom Strafgericht gemäß § 302 Abs 1 StGB geahndete Manipulation von Organstrafverfügungen nicht für die Strafbemessung heranzuziehen wäre - zu Recht vom Vorliegen eines "disziplinären Überhanges" ausgegangen und hat diese Tathandlungen zu Recht in die Strafbemessung einbezogen (Hinweis EB E 29.10.1997, 97/09/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996090218.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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