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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AlVG 1977 §26;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung im § 20 Wr BO 1994 ist im Gegensatz zu § 26 AlVG kein Ansatz dafür erkennbar, daß wegen der finanziellen Entschädigung für eine Nebentätigkeit der Mutter eine Verkürzung oder der Entfall des Anspruches auf Karenzurlaubsgeld eintreten sollte. Maßgeblich für den Anspruch auf Karenzurlaubsgeld ist nach § 20 Wr BO 1994 vielmehr ausdrücklich und ausschließlich der Umstand der regelmäßigen Pflege des Kindes durch die Mutter.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120066.X02Im RIS seit
18.10.2001