RS Vwgh 1997/11/19 97/12/0363

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Veröffentlicht am 19.11.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
91/02 Post

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BDG 1979 §43 Abs1;
BDG 1979 §56 Abs2;
PTSG 1996 §11;
PTSG 1996 §17 Abs1;

Rechtssatz

Tritt der Dienstnehmer zu seinem Dienstgeber, sei es selbständig oder unselbständig, in ein Wettbewerbsverhältnis, aus der die Gefahr einer Beeinträchtigung der Geschäftsinteressen des Dienstgebers folgt (hier: Fachtechniker im Fernmeldebereich bei der Post und Telekom AG, dessen Nebenbeschäftigung den Handel mit Telefonzusatzgeräten, Telefaxgeräten uä betrifft), liegt eine Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen iSd § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 vor. Der FORMLOSEN Zurkenntnisnahme der szt Meldung der Nebenbeschäftigung kommt keine die Behörde bindende Wirkung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997120363.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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