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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Tritt der Dienstnehmer zu seinem Dienstgeber, sei es selbständig oder unselbständig, in ein Wettbewerbsverhältnis, aus der die Gefahr einer Beeinträchtigung der Geschäftsinteressen des Dienstgebers folgt (hier: Fachtechniker im Fernmeldebereich bei der Post und Telekom AG, dessen Nebenbeschäftigung den Handel mit Telefonzusatzgeräten, Telefaxgeräten uä betrifft), liegt eine Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen iSd § 56 Abs 2 dritter Tatbestand BDG 1979 vor. Der FORMLOSEN Zurkenntnisnahme der szt Meldung der Nebenbeschäftigung kommt keine die Behörde bindende Wirkung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997120363.X02Im RIS seit
20.11.2000